SATZUNG DES DEUTSCH-TSCHECHISCHEN JOURNALISTENPREISES 2020

 

Präambel

In dem Bestreben, deutsch- und tschechischsprachige Journalisteninnen und Journalisten zu unterstützen, die vorurteilsfrei und differenziert über das jeweilige Nachbarland berichten und dadurch zum besseren Verständnis zwischen Deutschland und Tschechien beitragen, schreibt der Deutsch-tschechische Zukunftsfonds (DTZF) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Journalistenverband (DJV) und dem Journalistensyndikat der Tschechischen Republik (Syndikát novinářů ČR) einen Journalistenpreis aus.

I. Preiskriterien

Ausgezeichnet werden die besten Veröffentlichungen, die jenseits der Mainstream-Berichterstattung relevante Aspekte aus dem jeweiligen Nachbarland, der gegenseitigen Beziehungen oder dem Zusammenleben beider Länder in Europa beleuchten.

Die vor Ort recherchierten Beiträge sollen das Interesse am Nachbarland wecken, das Wissen über die dortige Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Geschichte und/oder Kultur erweitern und das Alltagsleben der Menschen auf der anderen Seite der Grenze näherbringen.

II. Preiskategorien und Dotierung

Der Preis wird in den Kategorien Text, Audio und Multimedia verliehen.

Prämiert wird jeweils ein deutscher und ein tschechischer Beitrag aus jeder der drei Kategorien. Die Beiträge müssen erstmals zwischen dem 1.7.2019 und dem 30.6.2020 veröffentlicht worden sein.

II.1 Kategorie Text

Prämiert wird jeweils der beste in einem Printmedium oder im Internet veröffentlichte Textbeitrag. Der Preis in dieser Kategorie ist mit jeweils 2000 Euro dotiert.

II.2 Kategorie Audio

Prämiert wird jeweils der beste im Rundfunk oder im Internet veröffentlichte Audiobeitrag. Die Beiträge dürfen eine Länge von maximal 55 Minuten haben. Der Preis in dieser Kategorie ist mit jeweils 2000 Euro dotiert.

II.3 Kategorie Multimedia

Prämiert wird jeweils der beste im Fernsehen oder im Internet veröffentlichte TV- oder Multimediabeitrag. Die Beiträge dürfen eine Länge von maximal 55 Minuten haben. Der Preis in dieser Kategorie ist mit jeweils 2000 Euro dotiert.

II.4 Sonderpreis „Milena Jesenská“

Mit dem Sonderpreis „Milena Jesenská“ wird ein deutscher oder ein tschechischer Beitrag ausgezeichnet, der sich in besonderer Weise der Zivilcourage und der multikulturellen Verständigung und Toleranz zwischen beiden Ländern und ihrem Zusammenleben in Europa widmet und einen aktuellen Gegenwartsbezug hat. Mit dem Sonderpreis können Beiträge aus allen drei o.g. Kategorien ausgezeichnet werden. Auf den Sonderpreis kann man sich nicht bewerben. Der Sonderpreis ist mit 2000 Euro dotiert.

II.5 Sonderauszeichnung für langfristige herausragende journalistische Tätigkeit

Mit dieser Sonderauszeichnung werden Journalistinnen und Journalisten gewürdigt, die sich über einen längeren Zeitraum und auf besondere Weise um eine differenziertere Berichterstattung über das Nachbarland und/oder das gemeinsame Zusammenleben von Deutschen und Tschechen in Europa verdient gemacht haben.

Mit dem Preis kann die kontinuierliche Tätigkeit einzelner Journalisten ausgezeichnet werden, es können aber auch journalistische Formate prämiert werden, die sich die bessere Verständigung zwischen den Menschen beider Länder zum Anliegen gemacht haben.

Um die Sonderauszeichnung kann man sich nicht selbst bewerben. Für die Sonderauszeichnung können Journalistinnen und Journalisten bzw. journalistische Formate von Dritten nominiert werden. 

Die Sonderauszeichnung muss nicht jedes Jahr verliehen werden. Die Entscheidung, ob eine Sonderauszeichnung verliehen wird, liegt im Ermessen der Jury.     

Die Sonderauszeichnung versteht sich als Ehrenauszeichnung und ist undotiert.

II.6

Die Preisgelder in allen Kategorien unterliegen dem tschechischen Steuerrecht.

III. Einreichungen

III.1

Die eingereichten Beiträge müssen zwischen dem 01.07. des zurückliegenden Jahres und dem 30.06. des laufenden Jahres erstmals in einem deutsch- oder tschechischsprachigen Medium veröffentlicht worden sein.

III.2

Jeder Autor darf maximal zwei Beiträge in jeder der drei Kategorien einreichen. Auch Gemeinschaftsarbeiten können eingereicht werden. Es ist auch möglich, dass Dritte oder Redaktionen Beiträge vorschlagen.

III.3

Die Preisträger der vergangenen drei Jahre sind von einer erneuten Teilnahme in der Kategorie, in der sie ausgezeichnet wurden, ausgeschlossen.

III.4

Mitglieder der Jury dürfen sich nicht um den Preis bewerben.

IV. Jury

IV.1

Über die Preisvergabe in den drei Kategorien entscheidet jeweils eine eigene, unabhängige Fachjury mit Vertretern aus beiden Ländern. Die Arbeit der Jurys erfolgt auf der Grundlage einer Geschäftsordnung, die auf Vorschlag des Journalistensyndikats der Tschechischen Republik und des Deutschen Journalistenverbandes vom Verwaltungsrat des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds verabschiedet wird. Bei der Bewertung der eingereichten Beiträge richten sich die Jurys nach dem Pressekodex.

IV.2

Die Jurys sind mindestens dreiköpfig und setzen sich aus einer ungeraden Teilnehmerzahl zusammen.

IV.3 Die Jurorinnen und Juroren werden vom Deutsch-tschechischen Zukunftsfonds (DTZF) auf Vorschlag des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) und des Journalistensyndikats der Tschechischen Republik (Syndikát novinářů ČR) ernannt. Der DTZF kann den Journalistenverbänden Jury-Mitglieder empfehlen.

IV.4

Die Tätigkeit der Jury ist ehrenamtlich. Die Erstattung von Reisekosten ist möglich.

IV.5

Die Jury kann sich das Recht vorbehalten, auf die Preisvergabe zu verzichten, wenn die eingereichten Beiträge nicht die Bewerbungskriterien erfüllen. In diesem Fall haben die Teilnehmer des Wettbewerbs keinen Anspruch auf Entschädigung.

IV.6

Bei einer hohen Zahl von eingereichten Beiträgen in einer oder mehreren Preiskategorien kann der Verwaltungsrat des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds auf Vorschlag des Journalistensyndikats der Tschechischen Republik und des Deutschen Journalistenverbandes eine Vor-Jury einberufen.

IV.7 

Auf die Preisverleihung besteht kein Rechtsanspruch. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

V. Preisverleihung

V.1

Die Preisverleihung wird vom Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds gewährleistet. Über die Preisvergabe werden lediglich die Gewinner informiert; Absagen werden nicht verschickt.

V.2

Die Preisverleihung erfolgt in Anbindung an die Jahreskonferenz des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforums.

VI. Zeitplan

VI.1

Ausschreibung des Preises: 1. Mai 2020

VI.2.

Bewerbungsschluss: 30. Juni 2020

VI.3

Preisverleihung: 6. November 2020

VII. Autorenrechte

Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds beabsichtigt, ausgewählte Beiträge aus dem Wettbewerb in Form eines Sammelbandes, einer Online-Publikation und/oder auf seinen Webseiten zu veröffentlichen und im Rahmen seiner Tätigkeit, insbesondere zu Studien- und Präsentationszwecken zu nutzen. Über die Gewährung einer kostenlosen Lizenz zu einer derartigen Nutzung der Beiträge wird der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds mit den Autoren und Rechteinhabern der Beiträge verhandeln.

VIII. Gültigkeit der Satzung

Die Satzung des Deutsch-tschechischen Journalistenpreises wurde auf Vorschlag des Journalistensyndikats der Tschechischen Republik und des Deutschen Journalistenverbandes vom Verwaltungsrat des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds, am 25.3.2020 verabschiedet. Die Satzung gilt für den Deutsch-tschechischen Journalistenpreis 2020.

 

Dateien zum herunterladen

Satzung 2020 [208 kB]